Das Aktionsbündnis der Betreuungsvereine hat eine Stellungnahme am 29.01.2025 zum im Rechtsausschuss des Bundestages beschlossenen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung übermittelt. Wir begrüßen die geplante Evaluierung innerhalb von zwei Jahren, sehen den Entwurf jedoch als unzureichend an.
Kernpunkte der Stellungnahme:
🔹 Die vorgesehene Erhöhung der Vergütung um 12,7 % bleibt weit hinter dem notwendigen Anstieg von 30 % zurück.
🔹 Die Berechnungen basieren auf einer bereits 2019 nicht kostendeckenden Finanzierung.
🔹 Die angenommene Kostensteigerung von nur 2 % bis 2027 ist unrealistisch – alleine 2025 wird mit 6 % Personalkostensteigerung gerechnet.
🔹 Fehlende Dynamisierung führt zu erneuten Anpassungsschwierigkeiten in wenigen Jahren.
🔹 Der gestiegene Arbeitsaufwand durch die Betreuungsrechtsreform 2023 wird nicht berücksichtigt.
🔹 Dolmetscherkosten, die in vielen Fällen erheblich sind, finden keine gesonderte Berücksichtigung.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im anliegenden Dokument.
Als ein rechtlicher Betreuungsverein in Uelzen unterstützen wir diese Forderungen und laden auch die Politiker der Region ein und begrüßen sie herzlich, uns vor Ort zu besuchen. Wir würden uns freuen, ihnen einen Einblick in unsere Arbeit zu geben und die Herausforderungen zu erläutern, die wir täglich meistern.
👉 Kontakt: Katrin Ehlers, k.ehlers@btv-ue.de
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