Betreuungsverein Uelzen e.V.
Beraten - Unterstützen - Vertreten

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Personen festlegen, wer im Bedarfsfall ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll, wenn sie Unterstützung benötigen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird eine Betreuungsverfügung nicht sofort wirksam, wenn ein Notfall eintritt. Zunächst muss das Betreuungsgericht entscheiden, ob eine Betreuung notwendig ist. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts nehmen, wer die Betreuung übernehmen soll.

Inhalte der Betreuungsverfügung:

  • Sie benennen die Person(en), die Ihre Betreuung übernehmen sollen.
  • Sie schließen bestimmte Personen von der Betreuung aus, die auf keinen Fall für Sie zuständig sein sollen.
  • Sie formulieren spezifische Wünsche, die bei Ihrer Betreuung berücksichtigt werden sollen, z. B. ob Sie in einem Pflegeheim leben oder lieber in ihren eigenen vier Wänden alt werden möchten.
  • Sie bestimmen, wer für die Verwaltung Ihrer Finanzen und Ihres Vermögens zuständig sein soll.
  • Sie treffen Regelungen bezüglich medizinischer Angelegenheiten.
  • Sie geben präzise an, welche Aufgaben der Betreuer übernehmen soll und welche nicht.

Die Verfügung sollte schriftlich und konkret verfasst werden. Sie sollte an einem leicht auffindbaren Ort aufbewahrt und Vertrauenspersonen mitgeteilt werden. Es ist ratsam, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Wenn das Gericht Ihrem Vorschlag in der Betreuungsverfügung zustimmt, benötigt die benannte Person lediglich Ihre Zustimmung. Das Gericht überprüft zunächst, ob Ihr gewählter Betreuer die erforderlichen Kriterien erfüllt: Er muss sowohl fachlich (z. B. in der Lage, Ihr Vermögen zu verwalten) als auch persönlich geeignet sein (z. B. volljährig, ohne Eintrag im Schuldnerverzeichnis und mit ausreichenden Deutschkenntnissen). 

Wenn Sie eine Betreuungsverfügung festlegen, sollten Sie berücksichtigen, dass Sie dieser Person möglicherweise nicht nur vorübergehend, sondern auch über einen längeren Zeitraum Ihre Verantwortung anvertrauen. Daher ist es wichtig, dass die ausgewählte Person in der Lage ist, jederzeit in Ihrem Sinne zu handeln – sowohl zeitlich, körperlich als auch mental. Sie sollten sich zudem sicher fühlen, offen mit dieser Person über alles zu sprechen, was für Ihre Betreuung relevant ist. Das Gericht darf von Ihrem Vorschlag abweichen, wenn die benannte Person als ungeeignet erachtet wird.

Wichtiger Hinweis: Sie haben jederzeit ein Widerrufsrecht  !   

... und können ihre Betreuungsverfügung jederzeit ändern oder ganz widerrufen. Das bedeutet auch, dass Sie jederzeit eine andere Person als Wunsch-Betreuer einsetzen können. Es kann sein, dass das Betreuungsgericht eine vorgeschlagene Person zu Unrecht ablehnt. In diesem Fall ist eine Beschwerde beim Landgericht möglich.


Vor- und Nachteile einer Betreuungsverfügung

Die Vor- und Nachteile einer Betreuungsvollmacht sollten Sie persönlich abwägen. Wenn Sie eine Person haben, der Sie voll und ganz vertrauen, ist in der Regel eine Vorsorgevollmacht ausreichend und eine Betreuungsverfügung ist nicht notwendig. Bestehen jedoch Unsicherheiten oder gibt es mehrere Personen, die sich eventuell nicht einig sind, könnte eine Betreuungsverfügung die bessere Entscheidung sein.

Vorteile                                                                        Nachteile

  Sie bestimmen, wer Entscheidungen in ihrem Namen treffen darf.
Sie können mehrere Personen benennen.
Die Betreuungsverfügung ist jederzeit widerrufbar.
Das Betreuungsgericht kann eine Person ihrer Wahl einsetzen.
Das Gericht kontrolliert die Betreuung und schützt vor Missbrauch.

Das Betreuungsgericht wird involviert.

Das Verfahren dauert länger, bis es gültig ist und kann nicht sofort umgesetzt werden.

Die Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Es gibt Einschränkungen beim eigenen Vermögen (problematisch bei Ehepartnern).


Kosten
Die Kosten für eine Betreuungsverfügung variieren je nach Vorgehensweise. Wird sie eigenständig erstellt und nur notariell beglaubigt, sind die Gebühren niedrig. Bei umfassender Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt können die Kosten jedoch mehrere hundert Euro betragen, da sie sich nach dem Geschäftswert (maximal der Hälfte des Vermögens) richten. Für ein erforderliches Betreuungsverfahren beim Amtsgericht trägt der Betroffene die Kosten, es sei denn, das Vermögen liegt unter 25.000 Euro; dann übernimmt der Staat.

Unter "Formulare" stellen wir Ihnen einen kostenlosen Vordruck im PDF-Format vom Bundesministerium der Justiz zur Verfügung.  Alternativ bietet die Verbraucherzentrale sowie verschiedene Online-Dienste kostenfreie Vorlagen an. Wir empfehlen zudem, Ihre Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall leicht auffindbar ist.


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