Betreuungsverein Uelzen e.V.
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Vorsorgevollmacht

Ein plötzlicher Autounfall, eine unerwartete Krankheit – und alles steht Kopf. In solchen Momenten kann es entscheidend sein, dass Ihre Wünsche und Entscheidungen respektiert werden. Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument, das es Ihnen ermöglicht, eine Vertrauensperson zu benennen, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Vollmacht kann für verschiedene Bereiche erteilt werden, einschließlich Gesundheits-, Finanz- und Rechtsangelegenheiten.

Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich eine rechtliche Betreuung weitesgehend vermeiden. Die betroffene Person kann beispielsweise ihre Tochter, ihren Sohn, Angehörige oder Freunde bevollmächtigen, in ihrem Namen zu handeln. Im Gegensatz zur rechtlichen Betreuung unterliegt der Bevollmächtigte hierbei keiner gerichtlichen Kontrolle. Aus diesem Grund sollte ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis zur bevollmächtigten Person bestehen.

Durch die Vorsorgevollmacht behält man sich ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Solange die bevollmächtigte Person die Angelegenheiten ebenso gut wahrnehmen kann wie ein Betreuer, hat die Vollmacht Vorrang vor einer rechtlichen Betreuung.

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, stellen wir Ihnen unter "Formulare" eine Vorlage vom Bundesministerium der Justiz zur Verfügung. Wir empfehlen, die Vorsorgevollmacht sorgfältig zu gestalten und dabei klare, präzise Formulierungen zu verwenden.

Haben Sie Fragen zur Vorsorgevollmacht? Melden Sie sich gerne bei uns! Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wünsche rechtssicher festzuhalten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin!