Wir beraten, unterstützen und vertreten Menschen
In einer immer komplexer werdenden Welt sind viele Menschen mit hohen Anforderungen konfrontiert, besonders wenn es um rechtliche und finanzielle Belange geht. In solchen Situationen kann gezielte Unterstützung entscheidend sein, um trotz Einschränkungen ein erfülltes Leben zu führen. Dabei ist uns bewusst, dass sprachliche und kulturelle Unterschiede zusätzliche Hürden darstellen können. Durch unsere mehrsprachigen Mitarbeitenden – unter anderem mit russisch-, polnisch- und serbisch-sprachigem Hintergrund – schaffen wir Zugänge und bauen Barrieren ab, um möglichst vielen Menschen bedarfsgerechte Hilfe anbieten zu können.
Ein gerichtlich bestellter Betreuer wird für Volljährige eingesetzt, die aufgrund einer psychischen, körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Für Minderjährige kann eine Betreuung ab dem 17. Lebensjahr angeregt werden, jedoch ist diese erst mit Volljährigkeit wirksam. Voraussetzung ist, dass die Einschränkung tatsächlich zu einer rechtlichen Handlungsunfähigkeit führt und die Beeinträchtigung ursächlich hierfür ist.
Als anerkannter Betreuungsverein begleiten wir derzeit rund 400 Menschen in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg. Diese Menschen benötigen aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Einschränkungen Unterstützung bei der Bewältigung ihrer persönlichen Angelegenheiten. Unsere Aufgabe ist es, sie in ihren Lebenssituationen zu beraten, zu unterstützen und bei Bedarf gerichtlich sowie außergerichtlich zu vertreten.
Tätigkeitsprofil eines rechtlichen Vereinsbetreuers
Unter Betreuer wird im Allgemeinen eine Person verstanden, die sich um das Wohl eines anderen Menschen kümmert. Dieses Verständnis trifft jedoch nur bedingt auf gerichtlich bestellte Betreuer zu. Das Betreuungsrecht definiert die Aufgaben eines Betreuers in § 1821 BGB. Demnach umfasst dies alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten zu regeln. Praktische Tätigkeiten fallen in der Regel nicht in den Aufgabenbereich eines Betreuers. Bei einer Pflegebedürftigkeit des Betreuten beispielsweise können die Organisation eines Pflegedienstes, die notwendigen rechtlichen Schritte und die Überwachung der Pflegeleistungen Teil der Aufgaben sein, jedoch nicht die tatsächliche Pflege selbst. Die Aufgaben sind somit als bedarfsorientierte Rechtsfürsorge zu verstehen und richten sich nach dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis, der im Betreuerausweis festgehalten ist. Mit dem Betreuerausweis können wir Dritten gegenüber die Vertretungsmacht nachweisen.
Diese Aufgaben führen wir stets in enger Absprache mit den betreuten Personen durch und achten darauf, dass ihre Wünsche und Bedürfnisse im Vordergrund stehen. In bestimmten Fällen benötigen Rechtsgeschäfte der betreuten Person zu ihrer Wirksamkeit die ausdrückliche Genehmigung des Amts - bzw. Betreuungsgerichts.
Ziel einer rechtlichen Betreuung
Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person zu gewährleisten. Die Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Person zur eigenen Lebensgestaltung sind hierbei maßgeblich. Eine Betreuung soll zudem die Person dabei unterstützen, ihre Fähigkeiten zurückzugewinnen oder zu verbessern, damit sie im besten Fall wieder selbstständig ihre Angelegenheiten regeln kann. Wenn Sie mehr über unsere Leistungen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind für Sie da!



