Wir beraten, unterstützen und vertreten Menschen
In einer immer komplexer werdenden Welt sind viele Menschen mit hohen Anforderungen konfrontiert, besonders wenn es um rechtliche und finanzielle Belange geht. In solchen Situationen kann gezielte Unterstützung entscheidend sein, um trotz Einschränkungen ein erfülltes Leben zu führen.
Ein gerichtlich bestellter Betreuer wird für Volljährige eingesetzt, die aufgrund einer psychischen, körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Für Minderjährige kann eine Betreuung ab dem 17. Lebensjahr angeregt werden, jedoch ist diese erst mit Volljährigkeit wirksam. Voraussetzung ist, dass die Einschränkung tatsächlich zu einer rechtlichen Handlungsunfähigkeit führt und die Beeinträchtigung ursächlich hierfür ist.
Als anerkannter Betreuungsverein begleiten wir derzeit rund 400 Menschen in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg. Diese Menschen benötigen aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Einschränkungen Unterstützung bei der Bewältigung ihrer persönlichen Angelegenheiten. Unsere Aufgabe ist es, sie in ihren Lebenssituationen zu beraten, zu unterstützen und bei Bedarf gerichtlich sowie außergerichtlich zu vertreten.
Tätigkeitsprofil eines rechtlichen Vereinbetreuers
Unter Betreuer wird im Allgemeinen eine Person verstanden, die sich um das Wohl eines anderen Menschen kümmert oder ihn pflegt. Dieses Verständnis trifft jedoch nur bedingt auf gerichtlich bestellte Betreuer zu. Das Betreuungsrecht definiert die Aufgaben eines Betreuers in § 1821 BGB. Demnach umfasst dies alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten zu regeln. Praktische Tätigkeiten fallen in der Regel nicht in den Aufgabenbereich eines Betreuers. Bei einer Pflegebedürftigkeit des Betreuten beispielsweise können die Organisation eines Pflegedienstes, die notwendigen rechtlichen Schritte und die Überwachung der Pflegeleistungen Teil der Aufgaben sein, jedoch nicht die tatsächliche Pflege selbst. Die Aufgaben sind somit als bedarfsorientierte Rechtsfürsorge zu verstehen und richten sich nach dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis, der im Betreuerausweis festgehalten ist. Mit dem Betreuerausweis können wir Dritten gegenüber die Vertretungsmacht nachweisen. Je nach Bedarf übernehmen wir unter anderem folgende Aufgaben:
- Gesetzliche Vertretung und Kommunikation mit dem Gericht:
Als gesetzlicher Vertreter kümmern wir uns um die rechtliche Vertretung der betreuten Person im festgelegten Wirkungskreis und erstellen regelmäßige Berichte für das Betreuungsgericht.
- Gesundheitssorge:
Wir unterstützen bei der Gesundheitsfürsorge, was auch die Einsichtnahme in medizinische Unterlagen und die Entscheidung über Heilbehandlungen umfassen kann.
- Vermögensangelegenheiten:
Wir kümmern uns um sämtliche behördliche Angelegenheiten und bieten umfassende Unterstützung bei der Verwaltung und Betreuung von Vermögensfragen.
- Wohnungsangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung:
Falls erforderlich, kümmern wir uns um die Wohnsituation und den Aufenthaltsort der betreuten Person, um eine stabile Lebenssituation zu schaffen.
Diese Aufgaben führen wir stets in enger Absprache mit den betreuten Personen durch und achten darauf, dass ihre Wünsche und Bedürfnisse im Vordergrund stehen. In bestimmten Fällen benötigen Rechtsgeschäfte der betreuten Person zu ihrer Wirksamkeit die ausdrückliche Genehmigung des Amts - bzw. Betreuungsgerichts.
Ziel einer rechtlichen Betreuung
Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person zu gewährleisten. Die Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Person zur eigenen Lebensgestaltung sind hierbei maßgeblich. Eine Betreuung soll zudem die Person dabei unterstützen, ihre Fähigkeiten zurückzugewinnen oder zu verbessern, damit sie im besten Fall wieder selbstständig ihre Angelegenheiten regeln kann.
Wenn Sie mehr über unsere Leistungen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind für Sie da!