Ehrenamtliche Betreuer leisten einen unschätzbaren Beitrag in unserer Gemeinschaft. Sie sind oft die erste Anlaufstelle für Menschen, die aufgrund von besonderen Lebensumständen wie Krankheit, Behinderung oder sozialen Schwierigkeiten Hilfe benötigen. Rund 70 % aller gesetzlichen Betreuungen werden von Ehrenamtlichen durchgeführt. Durch ehrenamtliches Engagement können Betreute in ihrer persönlichen Entwicklung wachsen, wichtige Entscheidungen im Alltag leichter treffen und ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit wahrnehmen.
Haben Sie Interesse daran, Menschen in schwierigen Lebenslagen ehrenamtlich zu helfen? Oder engagieren Sie sich bereits ehrenamtlich und benötigen Hilfe? Der Betreuungsverein Uelzen e.V. steht bereit, um Sie dabei zu unterstützen. Wir sind stets auf der Suche nach engagierten Menschen, die bereit sind, ihre Zeit und ihr Herz in die Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen zu investieren. Ihr Ehrenamt kann einen spürbaren Unterschied im Leben anderer Menschen machen und Ihnen helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Was wir Ihnen bieten:
Sind Sie geeignet?
Das Amtsgericht prüft, ob Sie als ehrenamtlicher Betreuer geeignet sind, wobei auch auf Vorstrafen und Einträge im Schuldnerverzeichnis geachtet wird.
Wenn Sie sich entscheiden, eine Betreuung zu übernehmen, wird die Betreuungsbehörde Sie kontaktieren, wenn eine Person einen ehrenamtlichen Betreuer benötigt. Sie erhalten Informationen über die Person, die Sie betreuen würden und können dann entscheiden, ob Sie die Betreuung übernehmen möchten. Nach einer Anhörung des zu Betreuenden und der Einrichtung der Betreuung erfolgt die offizielle Bestellung durch den Richter. Sobald Sie den Beschluss erhalten, können Sie aktiv helfen.
Betreuungsumfang
Der Umfang der Betreuung kann stark variieren. Zu Beginn und bei besonderen Lebensereignissen (z. B. Umzug, Erkrankung) ist der Zeitaufwand oft höher. Bei Abwesenheit, wie z. B. im Urlaub oder bei Krankheit, kann ein Ersatzbetreuer bestellt werden, der im gleichen Umfang vertretungsberechtigt ist. In solchen Fällen bieten wir eine (Zusatz-)Vereinbarung an, kommen Sie gerne bei Interesse auf uns zu.
Bitte beachten Sie, dass es keine allgemeinen Vorschriften für eine Freistellung von der Arbeit gibt; dies muss im Einzelfall direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprochen werden.
Lassen Sie sich von anfänglichen Unsicherheiten nicht entmutigen! Wir stehen Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite, helfen beim Ausfüllen von Formularen und informieren Sie über lokale soziale Dienste.
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer
Als ehrenamtlicher Betreuer haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen. Nach einem Betreuungsjahr können Sie eine Aufwandspauschale von 425,00 € beantragen. Alternativ können Sie auch die tatsächlichen Aufwendungen abrechnen, die dann belegt werden müssen, wobei steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind.
Alle ehrenamtlichen Betreuer in Niedersachsen sind automatisch über eine Sammelhaftpflichtversicherung gegen Schäden, die während der Betreuung entstehen könnten, versichert. Darüber hinaus gibt es eine Unfallversicherung für Ehrenamtliche, wobei bei bestehender eigener Versicherung diese Vorrang hat.
Machen Sie den Unterschied!
Sie möchten mehr über das Ehrenamt als Betreuer erfahren? Hier können Sie uns kontaktieren! Jede Stunde, die Sie investieren, zählt und hilft uns, Menschen in unserer Region die Unterstützung zu bieten, die sie dringend benötigen.