Betreuungsverein Uelzen e.V.
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21.10.2024

Teilnahme am 19. Bundes BGT in Berlin

Einige unserer Mitarbeiter nahmen kürzlich am Betreuungsgerichtstag (BGT) in Berlin teil, der vom 17.10. bis zum 19.10. stattfand. Diese bedeutende Veranstaltung bot eine hervorragende Plattform für den Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der rechtlichen Betreuung. Unsere Vertreter hatten die Gelegenheit, an spannenden Diskussionen und Vorträgen teilzunehmen, wertvolle Kontakte zu knüpfen und neue Impulse für unsere Vereinsarbeit mitzunehmen.

Ein herausragender Moment war die Mitwirkung unserer Querschnittsmitarbeiterin, die einen Arbeitskreis mitleitete und dabei auch unseren Betreuungsverein vorstellte. Die Veranstaltung bot eine wertvolle Gelegenheit, die Perspektiven und Anliegen der Betreuungsvereine und Betreuer zu teilen.

Ein besonderer Höhepunkt war die Diskussion zum neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung. Der Entwurf bezieht sich auf eine geplante Reform des Betreuungsrechts in Deutschland. Ziel ist es, die rechtliche Betreuung in verschiedenen Bereichen anzupassen. Der Entwurf enthält unter anderem Regelungen zu den Anforderungen an Betreuer und den Umgang mit betroffenen Personen. Es gibt jedoch erhebliche Bedenken und Widerstand aus der Betreuungscommunity, da viele den Entwurf als unzureichend oder problematisch empfinden, insbesondere in Bezug auf die Belastung von Betreuungsvereinen durch die Neuregelung der Vergütung. Die Stellungnahme des Betreuungsgerichtstags kritisiert diese Punkte und fordert Anpassungen. Sie enthält wichtige Perspektiven und Anregungen, die für die zukünftige Ausgestaltung der rechtlichen Betreuung von großer Bedeutung sind. Diese Stellungnahme sowie die Resonanz aus der gesamten Betreuungscommunity spiegeln einen breiten Aufschrei wider, da der Entwurf vielerorts auf Widerstand stößt. Die Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie in den beigefügten PDF-Dokumenten.

 Stellungnahme des BGT zum RefEntwurf VBVG
 Abschlusserklärung des 19.BGT


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